A-Patent (Nautik)
Ausbildungsgang zum Nautischen Wachoffizier, Ersten
Offizier,
Kapitän
auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten
mit Ausnahme
der Fischereifahrzeuge
Staatlich geprüfte(r) Techniker(in)
Ausbildungsdauer |
|
Regelbildungsgang (A) |
2 Schuljahre |
Download: Lehrplan
A (PDF-Datei 291
KB)
Im Internet: Lehrplan
A
Download: Anmeldung
zum Bildungsgang PDF-Datei 652 KB)
Beginn für alle Lehrgänge
In der Regel Mitte September jedes Jahres
Nähere Informationen
Zulassungsvoraussetzung zum Lehrgang nautischer Wachoffizier / Kapitän:
- • Realschulabschluss
- • Schiffsmechanikerausbildung oder
- • Matrosenbrief
- • Nach Landesrecht geregelte seefahrtbezogene Ausbildung (SBTA) und eine 12-monatige Seefahrtzeit als Offiziersassistent
• Marineangehörige mit mindestens 4 Jahren Dienstzeit mit seefahrtsbezogenen Einsatz und drei Monate Praktikum auf einem Handelsschiff
Weitere Auskunft und individuelle Zulassung beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - BSH, Hamburg